Ortlieb setzt sich mit Lubberger Lehment gegen Amazon im Streit um Produktbilder durch

Die Ortlieb Sportartikel GmbH und Amazon haben am 10.10.2018 beim Urheberrechts-Senat des Kammergerichts über die Nutzung von Produktbildern Ortliebs auf amazon.de verhandelt. Nach erfolgreichem erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG Berlin endete die Verhandlung mit der Berufungs-Rücknahme durch Amazon.Auf amazon.de erhält jedes Produkt eine einheitliche Präsentation mit Produktbeschreibung und Produktbild. Die Produktbilder werden von den am Amazon Marketplace teilnehmenden Händlern bei amazon.de eingespeist. Ein Algorithmus sucht darunter die für die Präsentation geeigneten Bilder aus. Dabei handelt es sich häufig um die Originalbilder des Herstellers. So lag es auch hier. Ortlieb klagte gegen die Amazon Eu Sarl, die den Eigenhandel auf amazon.de betreibt, und gegen die Amazon Services Europe Sarl, die für den Amazon Marketplace zuständig ist. Ortlieb sieht in der Verwendung seiner Produktbilder auf amazon.de eine unzulässige Vereinnahmung seines Werbematerials und einen Eingriff in seinen Vertrieb. Ortlieb betreibt ein selektives Vertriebssystem und liefert nicht an Amazon.Das LG Berlin gab der Klage statt und verurteilte Amazon wegen Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Dagegen legte Amazon Berufung ein.

In der heutigen Berufungsverhandlung hat das Kammergericht verdeutlicht, dass es die Verurteilung durch das Landgericht für zutreffend halte und die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Amazon sei mit Blick auf die Produktbilder kein neutraler Plattformbetreiber, sondern nehme eine aktive Rolle ein und sei deshalb für die Bildnutzung unmittelbar verantwortlich. Ferner hat der Senat das Argument Amazons, wonach Ortlieb mit der Klage auf rechtsmissbräuchliche Weise sein Vertriebssystem durchsetze, als unbegründet zurückgewiesen. Der 24. Senat hatte bereits am 4.10.2018 schriftlich auf die mangelnden Erfolgsaussichten der Berufung Amazons hingewiesen.

Unter dem Eindruck dieser Aussagen des Senats hat Amazon die Berufung am Ende der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Der Fall weist weit über den konkreten Sachverhalt hinaus. Die Frage einer Urheberrechtsverletzung durch Amazon stellt sich jedes Mal, wenn ein Händler ein Produktbild ohne Zustimmung des Rechteinhabers bei amazon.de hochlädt.

Die Amazon EU Sarl und die Amazon Services Europe Sarl wurden von Harmsen Utescher, dort Herrn Dr. Jens Heidenreich vertreten. Vorsitzender Richter des 24. Senats beim Kammergericht ist Herr Harte.

Die Ortlieb Sportartikel GmbH wurde auf Seiten von Lubberger Lehment durch Dr. Kai Schmidt-Hern und Eva Maierski vertreten.