Dr. Benjamin Koch
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+49 89 99 74 29 170
Sternwartstraße 2
81679 München

Profil

Benjamin Koch ist im Marken-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrecht tätig. Er berät und vertritt laufend zahlreiche Rechteinhaber im Rahmen der Verteidigung und Durchsetzung ihrer oftmals bekannten Marken und sonstigen Schutzrechte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der IP-rechtlichen Transaktionsbegleitung, insbesondere bei Unternehmensverkäufen, Carve-Outs und der Gründung von Joint-Ventures.

Benjamin Koch studierte an den Universitäten Frankfurt/Main, Keele (UK) und Trier. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er 2001 in der Sozietät Oppenhoff & Rädler, später Linklaters. Von 2005 bis Ende 2008 war er als Legal Counsel bei der BMW AG tätig und dort insbesondere für die Durchsetzung der Marken- und Designrechte der Marken BMW, MINI und Rolls-Royce in Europa zuständig. 2009 wechselte er zu Baker & McKenzie und baute den Bereich Markenrecht/UWG im Münchener Büro auf, seit 2011 als Partner. Benjamin Koch schloss sich im März 2017 Lubberger Lehment an und eröffnete das Münchener Büro.

Benjamin Koch ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er wird regelmäßig im JUVE Handbuch für Marken- und Wettbewerbsrecht empfohlen und wird in der World Trademark Review (WTR 1000) seit mehreren Jahren als einer der führenden Namen im Bereich der Produktpirateriebekämpfung genannt.

Biographie

Seit 2017
Partner der Sozietät Lubberger Lehment
2009–2017
Rechtsanwalt Baker & McKenzie, München, seit 2011 als Partner
2005–2008
Legal Counsel BMW AG, München
2001–2005
Rechtsanwalt in der Sozietät Oppenhoff & Rädler (später Linklaters Oppenhoff & Rädler), Frankfurt und München
1999–2001
Referendarausbildung in Koblenz, der Verwaltungshochschule Speyer und Hale & Dorr, USA
1996–1999
Promotionsstudium
1991–1996
Studium an der Universität Frankfurt aM, Keele (UK) und Trier

Gremien

  • Unfair Competition Committee, INTA
  • GRUR

Veröffentlichungen

  • Alexa – wo bitte geht es hier zum BGH?, WRP 2018, 671 (zusammen mit Dr. Kai Schmidt-Hern)
  • Kommentierung zu § 5a UWG und zur „Black List“ in: Büscher, Dittmer, Schiwy (Hrsg.), Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht
  • Kommentierung des gesamten Domainrechts in Beck-Online Großkommentar Zivilrecht
  • Kommentierung der Strafrechtsnormen im MarkenG, UrhG, PatG und DesignG in Momsen/Grützner, Wirtschaftsstrafrecht
  • Passt der IP-Oldtimer noch in die Garagen von heute? Zu den IP-rechtlichen Herausforderungen bei agilen Arbeitsmodellen, BB 2017, 387 ff.
  • Anmerkung zu BFH – Pfändung einer Internet-Domain, GRUR-Prax 2017, 474
  • Entspricht die Bestimmung der angemessenen Vergütung nach §§ 54, 54a UrhG dem unionsrechtlichen Konzept des gerechten Ausgleichs? (gemeinsam mit J. Druschel), GRUR 2015, 957 ff.
  • BGH, Elektronische Leseplätze II: Konsequenzen für Bibliotheken und Verlage, GRUR-Prax 2015, 524
  • Die Auswirkungen der Amazon-Entscheidung des EuGH auf das deutsche System der urheberrechtlichen Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien (gemeinsam mit D. Krauspenhaar), GRURInt 2013, 1003
  • Hat das derzeitige System der Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien nach §§ 54ff. UrhG noch eine Zukunft? (gemeinsam mit D. Krauspenhaar) GRURInt 2012, 881
  • Ausgewählte Themen der IP-Compliance, CCZ 2010, 70
  • Anmerkung zu EuGH Rs. Copad/Dior, EuZW 2009, 456
  • Immer wieder dringlich? (gemeinsam mit S. Vykydal), WRP 2005, 688
  • Markenrechtliche Erschöpfung durch die EU-Osterweiterung?, WRP 2004, 1334
  • Eine erste Bewertung der Entscheidung „DocMorris“ des EuGH, EuZW 2004, 50
  • Dissertation „Die Gewährleistungspflicht der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung des Binnenmarktes“, 2003

»Benjamin Kochs außergewöhnliche IP-Expertise, ausgeprägter Geschäftssinn und „Can Do“-Mentalität sowie seine Fähigkeit, kreativ zu denken, machen ihn zum perfekten Partner in allen Fragen des Marken- und Designschutzes, auch in streitigen Verfahren und gütlichen Streitbeilegungen. Seine Kommunikation ist überdurchschnittlich klar, schnell und immer lösungsorientiert.«Legal 500

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