25.08.2026
Markeninhaber sind nicht verpflichtet, Graumarkthändler bei der Überprüfung ihrer Lieferkette zu unterstützen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 11 W 15/26) hat diesen Grundsatz in einer kürzlich ergangenen Entscheidung zugunsten unserer Mandantin Coty Beauty Germany GmbH ...
Zum Artikel