BGH zur Haftung von Amazon für Rechtsverletzungen im Rahmen des FBA-Service

BGH: Beim Versand rechtsverletzender Ware für Dritte im Rahmen des FBA-Services ist Amazon nach einem Hinweis des Markeninhabers in gesteigertem Maße zur Prüfung und Kontrolle des Lagerbestandes verpflichtet. Dies entschied der BGH (Az. I ZR 20/17) in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, die unser Kollege Martin Fiebig für unsere Mandantin Coty erwirkt hat.