GHD gelingt es, Wish als Täter für auf seiner Plattform begangene Markenrechtsverletzungen haftbar zu machen.
27.08.2026
Plattformhaftung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir freuen uns daher ganz besonders über unseren Erfolg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht für unsere Mandantin, die Jemella Group, Inhaberin der Premium-Stylingmarke GHD (Urteil vom 27. August 2026, Az. 5 U 58/25):Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Wish für Markenrechtsverletzungen durch gefälschte GHD-Produkte auf seiner Plattform als Täter – und nicht lediglich im Rahmen der Störerhaftung – als verantwortlich angesehen und dabei die vom EuGH in seinem Louboutin-Urteil entwickelten Grundsätze angewendet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Wish aktiv am Verkaufsprozess beteiligt war: von der Präsentation der Angebote über die Zahlungsabwicklung bis hin zu Bestellbestätigungen, Versand, Kundenkontakt, Rücksendungen und Rückerstattungen. Damit sprach es auch den Anspruch von GHD auf Auskunft und Schadensersatz zu. Darüber hinaus wurde Wish wettbewerbsrechtlich für Angebote als verantwortlich angesehen, denen ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen und vollständige Angaben zum Händler fehlten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Herzlichen Glückwunsch an Eva Maierski und Katharina Jünemann aus unserem Berliner Büro zu diesem großen Erfolg.
Weitere Details finden Sie in der Pressemitteilung des JUVE-Verlags: https://lnkd.in/dTWkvvKM.