Kammergericht untersagt Discounter den Vertrieb von Coty-Luxusparfums
21.09.2018
Coty vertreibt hochwertige Luxusparfums im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems. Die Zulässigkeit des selektiven Vertriebssystems wurde zuletzt durch die vielbeachtete Akzente-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 6. Dezember 2017, C-230/16) bestätigt. Die aus diesem Grundsatzurteil gewonnen Erkenntnisse tragen bereits erste Früchte:Coty hat sich mit Lubberger Lehment nun erfolgreich im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Vertrieb ihrer Luxusparfums in den Filialen des Billig-Discounters Aldi gewehrt. Das Kammergericht (Beschluss v. 11. Mai 2018, Az.: 5 W 97/18) gibt Coty darin Recht, dass die dortige Produktpräsentation in Discounter-typischem Verkaufsumfeld den Prestigewert der betroffenen Marke beeinträchtigt. Daran ändert auch das hervorgehobene Angebot der Markenparfums im Rahmen von Sonderverkaufsaktionen nichts. Coty kann sich dieser Form des Weitervertriebs widersetzen. „Wenn sich die Antragsgegnerin (…) als Discounter mit einem preisgünstigen Sonderverkauf von Luxusprodukten auch einen Imagegewinn verschaffen will, obliegen ihr insoweit (…) besondere Verpflichtungen zur Rücksichtnahme. Insoweit kann ihr zugemutet werden, hinsichtlich der Luxusprodukte das besondere Prestige auch bei einem restlichen Abverkauf zu wahren und auf ein wühltischartiges, achtloses Angebot zu verzichten“, so das Kammergericht. Auf die Akzente-Entscheidung nimmt das Gericht ausdrücklich in Fortführung der EuGH-Entscheidungen „Copard/Dior“ (C-59/08) und „Dior/Evora“ (C-337/95) Bezug. Hier kommen Selektivvertrieb und Markenschutz zusammen – auch Discounter müssen Rücksicht nehmen.
Vertreter Coty:
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Rani Mallick und Eva Maierski