Bedeutender Erfolg für die CHANDON-Maison: Unsere Mandantin Bodegas Chandon, S.A. obsiegt gegen Lidl-Lookalike vor dem OLG München

Lubberger Lehment hat für Bodegas Chandon, S.A. – ein Unternehmen der zu LVMH gehörenden Moët Hennessy-Gruppe – vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG und den Hersteller AVG Vertriebsgesellschaft für Getränke mbH wegen unlauterer Nachahmung ihres Chandon Garden Spritz erstritten (Az. 29 U 1488/23 e, Urteil vom 26. März 2026, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung bedeutet zugleich einen bedeutenden Erfolg für die CHANDON-Maison von Moët Hennessy, die mit sechs Weingütern in Argentinien, Kalifornien, Brasilien, Australien, China und Indien auf vier Kontinenten vertreten ist.

Bodegas Chandon vertrieb seit März 2021 den „Chandon Garden Spritz“, einen mit Bitterorange, Kräutern und Gewürzen verfeinerten Schaumwein-Aperitif in charakteristischer Aufmachung: eine dunkle Schaumweinflasche mit Goldfolierung, eine goldgelbe vertikal verlaufende Banderole über den gesamten Flaschenkörper mit reliefartig gestalteten goldenen Lettern, sowie ein ovales Etikett mit Orangenabbildung auf weiß-beigem Hintergrund. Ab April 2022 bot Lidl unter der Bezeichnung „Premium Spritz“ eine Nachahmung an, die diese prägenden Gestaltungsmerkmale in wesentlichen Punkten übernahm.

Das OLG München hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts München I auf und stellte fest, dass der „Premium Spritz“ eine unlautere nachschaffende Nachahmung darstellt und eine vermeidbare Herkunftstäuschung im weiteren Sinne (§ 4 Nr. 3 lit. a UWG) begründet: Der Verkehr werde angesichts der Ähnlichkeiten und der üblichen Praxis der Belieferung von Discountern durch Markenhersteller davon ausgehen, dass es sich beim Lidl-Produkt um eine günstigere Zweitlinie oder ein Lizenzprodukt von Bodegas Chandon handelt. Die Beklagten wurden zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilt; ihre Schadensersatzpflicht wurde dem Grunde nach festgestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Dem Hauptsachurteil war bereits ein erfolgreiches einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen: Der 29. Zivilsenat hatte mit Beschluss vom 12. Juli 2022 (Az. 29 W 739/22) – nach zunächst ablehnender Entscheidung des Landgerichts – den Vertrieb des „Premium Spritz“ in der beanstandeten Aufmachung untersagt.

Das Verfahren wurde federführend von unserem Münchner Partner Dr. Benjamin Koch geführt, der die Moët Hennessy-Gruppe seit über 15 Jahren bei der Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte berät und vertritt.