Stärkung der Rechte von Markenherstellern im Kampf gegen Graumarktware

Unsere Kollegen Dr. Rani Mallick und Dr. Bernd Weichhaus haben vor dem Kammergericht Berlin für unsere Mandantin Clarins einen wichtigen Sieg gegen Amazon errungen (Az. 5 U 1/18). Nach der Entscheidung des Gerichts trägt alleine der Onlinehändler die Beweislast dafür, dass die vertriebene Ware mit Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in den Verkehr gebracht wurde. Damit trägt die Entscheidung zu einer Stärkung der Rechte von Markenherstellern bei. Der Artikel der Online-Zeitschrift JUVE ist unter folgendem Link verfügbar.