Änderungen bei der Kennzeichnung von Werbung für PKW geplant

Im Rahmen des „Automobilpakets“ der EU hat die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag für eine neue Verordnung veröffentlicht, die unter anderem neue Label bei der Werbung für Fahrezuge vorsieht. Bislang ist der Vorschlag nur in englischer Sprache verfügbar; den vollständigen Text finden Sie hier.

Unsere ersten Beobachtungen:

– Die derzeitige Richtlinie 1999/94/EG, die die Grundlage für die deutsche PKW-EnVKV ist, wird aufgehoben; Bestimmungen zur Kennzeichnung von Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Reichweite werden in die Verordnung (EU) 2019/631 aufgenommen. Damit soll eine EU-weite Vereinheitlichung erreicht werden.

– Die geplanten Bestimmungen sind weniger umfassend und weniger ausdifferenziert als die der aktuellen PKW-EnVKV. So wird beispielsweise nicht zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen unterschieden.

– Jedes Werbematerial im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Leasing einzelner Fahrzeuge muss ein Fahrzeuglabel aufweisen; dies ist derzeit nicht der Fall.

– Das neue Standard-Label wird weniger umfassend sein als das derzeitige Fahrzeuglabel, das nach der PKW-EnVKV vorgeschrieben ist; es erinnert eher an das aktuelle Reifen-Label.

– Als Alternative zur Anzeige des Standard-Labels wird es auch möglich sein, im Internet ein vereinfachtes Label zu verwenden, das eine Farbcodierung enthält und die CO2-Klasse angibt. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass das vereinfachte Label den Nutzer zur Produktdatenbank mit den relevanten Informationen weiterleitet.

– Die Durchsetzung und die rechtlichen Folgen von Verstößen werden den EU-Mitgliedstaaten überlassen.

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in einem frühen Stadium, sodass sicherlich noch Anpassungen vorgenommen werden.

Die neuen Label finden Sie hier.