Änderungen bei der Kennzeichnung von Werbung für PKW geplant
22.01.2026
Unsere ersten Beobachtungen:
– Die derzeitige Richtlinie 1999/94/EG, die die Grundlage für die deutsche PKW-EnVKV ist, wird aufgehoben; Bestimmungen zur Kennzeichnung von Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Reichweite werden in die Verordnung (EU) 2019/631 aufgenommen. Damit soll eine EU-weite Vereinheitlichung erreicht werden.
– Die geplanten Bestimmungen sind weniger umfassend und weniger ausdifferenziert als die der aktuellen PKW-EnVKV. So wird beispielsweise nicht zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen unterschieden.
– Jedes Werbematerial im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Leasing einzelner Fahrzeuge muss ein Fahrzeuglabel aufweisen; dies ist derzeit nicht der Fall.
– Das neue Standard-Label wird weniger umfassend sein als das derzeitige Fahrzeuglabel, das nach der PKW-EnVKV vorgeschrieben ist; es erinnert eher an das aktuelle Reifen-Label.
– Als Alternative zur Anzeige des Standard-Labels wird es auch möglich sein, im Internet ein vereinfachtes Label zu verwenden, das eine Farbcodierung enthält und die CO2-Klasse angibt. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass das vereinfachte Label den Nutzer zur Produktdatenbank mit den relevanten Informationen weiterleitet.
– Die Durchsetzung und die rechtlichen Folgen von Verstößen werden den EU-Mitgliedstaaten überlassen.
Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in einem frühen Stadium, sodass sicherlich noch Anpassungen vorgenommen werden.
Die neuen Label finden Sie hier.