Dauerstreit von Coty gegen Aldi wegen des Vertriebs von Coty’s Markenparfums Calvin Klein und Joop! beendet
08.09.2023
– Zum einen hat der BGH mit Beschluss v. 27. Juli 2023 eine weitere Nichtzulassungsbeschwerde von ALDI gegen ein Urteil des Kammergerichts zurückgewiesen. Mit dem Berliner Urteil wurde Aldi Nord untersagt, Calvin Klein Parfums in den typischen ALDI-Wühlkisten zu vertreiben.
– Zum anderen hat das OLG Düsseldorf mit Urt. v. 30. Juni 2023 ebenfalls zugunsten von Coty entschieden und die Parfumpräsentation in Aldi-typische Wühlkisten aber auch in Glasvitrinen in sämtlichen Aldi Süd Filialen untersagt. Aldi hat sich gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf entschieden, die Entscheidung ist also ebenfalls rechtskräftig.
Coty hat sich im Ergebnis vor drei Oberlandesgerichten, teilweise bestätigt durch den BGH, erfolgreich gegen den Vertrieb ihrer Joop! und Calvin Klein Parfums in ALDI-Filialen und dem dortigen Discounter-typischen Verkaufsumfeld gewehrt.
Wir halten die Entscheidungen nicht nur für einen großen Erfolg für Coty, sondern auch einen echten Lichtblick für viele Rechteinhaber: Sie bestätigen, dass Rechteinhaber ein Verkaufsumfeld für Ihre Markenwaren, welches sich mit dem mühsam aufgebauten Markenimage nicht verträgt, nicht akzeptieren müssen. Und auch, dass die Möglichkeit eines markenrechtlichen Vorgehens gegen prestigebeeinträchtigende Verkaufsumfelder nicht per se Marken oberhalb einer absoluten Luxusschwelle vorbehalten bleibt.
Die Verfahren wurden für unsere Mandantin Coty von unseren Berliner Partnerinnen Eva Maierski und Dr. Rani Mallick geführt.