BGH verschärft Anforderungen beim Nachahmungsschutz

Lubberger Lehment vertritt die Honig-Herstellerin LieBee GmbH seit mehreren Jahren in einem Dauerstreit mit der Marmeladen-Herstellerin Göbber GmbH. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Vorwurf einer unlauteren Nachahmung, welche die Herstellerin der GLÜCK-Marmelade in dem LieBee-Honig sieht. LieBee konnte mit Lubberger Lehment bereits die Angriffe auf ein zweites und drittes Produktdesign erfolgreich abwehren (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 20. Januar 2022, 327 O 44/21, rechtskräftig). Mit der GLÜCK-Entscheidung des BGH vom 7. Dezember 2023, I ZR 48/22, wurden nun auch die Entscheidung des OLG Hamburg bezüglich des ersten LieBee Produktdesigns aufgehoben. Das OLG Hamburg hatte in dem Honigglas eine unlautere Nachahmung der GLÜCK-Marmelade in Form einer mittelbaren Herkunftstäuschung gesehen. Jetzt muss das OLG neu entscheiden.

Die Entscheidung des BGH enthält neue und grundsätzliche Richtungsvorgaben für den unlauteren Nachahmungsschutz:

• Einen Konzeptschutz gibt es im lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz auch nicht für den Produktnamen. Schutzgegenstand ist die konkrete Gestaltung einer Ware, nicht die dahinterstehende Idee.

• Dass voneinander abweichende Produkt- und Herstellerangaben auf sich gegenübersehenden Produkten des täglichen Bedarfs eine Täuschung über die betriebliche Herkunft ausschließen können, gilt auch dann, wenn sich die Gestaltungen der Verpackung deutlich vom Marktumfeld abheben.

• Produktbezeichnungen können ebenso herkunftshinweisend wirken, wie deutlich erkennbare Herstellerkennzeichnungen.

• Stehen sich unterschiedliche Produkte gegenüber, schließt das eine unlautere Nachahmung nicht aus. Es führt aber zu besonderen Anforderungen bei dem Unlauterkeitsmerkmal, schon weil bestimmte Fallgruppen der mittelbaren Herkunftstäuschung (Zweitmarkenirrtum) nicht auf nicht identische Produkte anwendbar sind.

Unsere Mandantin LieBee GmbH wurde in dem Verfahren vertreten von unseren Berliner Partnern Dr. Andreas Lubberger und Eva Maierski. Die Vertretung vor dem BGH übernahm Axel Rinkler.

Hier finden Sie die Pressemeldung der JUVE.