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	<title>Wettbewerbsrecht &#8211; Lubberger Lehment</title>
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	<title>Wettbewerbsrecht &#8211; Lubberger Lehment</title>
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	<item>
		<title>Bedeutender Erfolg für die CHANDON-Maison: Unsere Mandantin Bodegas Chandon, S.A. obsiegt gegen Lidl-Lookalike vor dem OLG München</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/bedeutender-erfolg-fuer-die-chandon-maison-unsere-mandantin-bodegas-chandon-s-a-obsiegt-gegen-lidl-lookalike-vor-dem-olg-muenchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Benjamin Koch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2026 07:23:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Lubberger Lehment hat für Bodegas Chandon, S.A. – ein Unternehmen der zu LVMH gehörenden Moët Hennessy-Gruppe – vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die Lidl Vertriebs-GmbH &#38; Co. KG und den Hersteller AVG Vertriebsgesellschaft für Getränke mbH wegen unlauterer Nachahmung ihres]]></description>
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Lubberger Lehment hat für Bodegas Chandon, S.A. – ein Unternehmen der zu LVMH gehörenden Moët Hennessy-Gruppe – vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die Lidl Vertriebs-GmbH &amp; Co. KG und den Hersteller AVG Vertriebsgesellschaft für Getränke mbH wegen unlauterer Nachahmung ihres Chandon Garden Spritz erstritten (Az. 29 U 1488/23 e, Urteil vom 26. März 2026, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung bedeutet zugleich einen bedeutenden Erfolg für die CHANDON-Maison von Moët Hennessy, die mit sechs Weingütern in Argentinien, Kalifornien, Brasilien, Australien, China und Indien auf vier Kontinenten vertreten ist.<img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4245 size-full" src="https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/08/LinkedIn-Chandon-vs.-Lidl_image.png" alt="" width="512" height="700" srcset="https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/08/LinkedIn-Chandon-vs.-Lidl_image.png 512w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/08/LinkedIn-Chandon-vs.-Lidl_image-261x357.png 261w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/08/LinkedIn-Chandon-vs.-Lidl_image-410x560.png 410w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/08/LinkedIn-Chandon-vs.-Lidl_image-145x198.png 145w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /></p>
<p>Bodegas Chandon vertrieb seit März 2021 den „Chandon Garden Spritz“, einen mit Bitterorange, Kräutern und Gewürzen verfeinerten Schaumwein-Aperitif in charakteristischer Aufmachung: eine dunkle Schaumweinflasche mit Goldfolierung, eine goldgelbe vertikal verlaufende Banderole über den gesamten Flaschenkörper mit reliefartig gestalteten goldenen Lettern, sowie ein ovales Etikett mit Orangenabbildung auf weiß-beigem Hintergrund. Ab April 2022 bot Lidl unter der Bezeichnung „Premium Spritz“ eine Nachahmung an, die diese prägenden Gestaltungsmerkmale in wesentlichen Punkten übernahm.</p>
<p>Das OLG München hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts München I auf und stellte fest, dass der „Premium Spritz“ eine unlautere nachschaffende Nachahmung darstellt und eine vermeidbare Herkunftstäuschung im weiteren Sinne (§ 4 Nr. 3 lit. a UWG) begründet: Der Verkehr werde angesichts der Ähnlichkeiten und der üblichen Praxis der Belieferung von Discountern durch Markenhersteller davon ausgehen, dass es sich beim Lidl-Produkt um eine günstigere Zweitlinie oder ein Lizenzprodukt von Bodegas Chandon handelt. Die Beklagten wurden zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilt; ihre Schadensersatzpflicht wurde dem Grunde nach festgestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.</p>
<p>Dem Hauptsachurteil war bereits ein erfolgreiches einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen: Der 29. Zivilsenat hatte mit Beschluss vom 12. Juli 2022 (Az. 29 W 739/22) – nach zunächst ablehnender Entscheidung des Landgerichts – den Vertrieb des „Premium Spritz“ in der beanstandeten Aufmachung untersagt.</p>
<p>Das Verfahren wurde federführend von unserem Münchner Partner <a href="https://www.lubbergerlehment.com/de/team/profiles/dr-benjamin-koch/">Dr. Benjamin Koch</a> geführt, der die Moët Hennessy-Gruppe seit über 15 Jahren bei der Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte berät und vertritt.</div></div>
</div>
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		<item>
		<title>Änderungen bei der Kennzeichnung von Werbung für PKW geplant</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/aenderungen-bei-der-kennzeichnung-von-werbung-fuer-pkw-geplant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Philip Schmitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jan 2026 10:38:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Commerce Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Im Rahmen des „Automobilpakets“ der EU hat die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag für eine neue Verordnung veröffentlicht, die unter anderem neue Label bei der Werbung für Fahrezuge vorsieht. Bislang ist der Vorschlag nur in englischer Sprache verfügbar; den vollständigen]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Im Rahmen des „Automobilpakets“ der EU hat die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag für eine neue Verordnung veröffentlicht, die unter anderem neue Label bei der Werbung für Fahrezuge vorsieht. Bislang ist der Vorschlag nur in englischer Sprache verfügbar; <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025PC0995">den vollständigen Text finden Sie hier</a>. </p>
<p>Unsere ersten Beobachtungen:</p>
<p>&#8211; Die derzeitige Richtlinie 1999/94/EG, die die Grundlage für die deutsche PKW-EnVKV ist, wird aufgehoben; Bestimmungen zur Kennzeichnung von Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Reichweite werden in die Verordnung (EU) 2019/631 aufgenommen. Damit soll eine EU-weite Vereinheitlichung erreicht werden. </p>
<p>&#8211; Die geplanten Bestimmungen sind weniger umfassend und weniger ausdifferenziert als die der aktuellen PKW-EnVKV. So wird beispielsweise nicht zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen unterschieden. </p>
<p>&#8211; Jedes Werbematerial im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Leasing einzelner Fahrzeuge muss ein Fahrzeuglabel aufweisen; dies ist derzeit nicht der Fall.</p>
<p>&#8211; Das neue Standard-Label wird weniger umfassend sein als das derzeitige Fahrzeuglabel, das nach der PKW-EnVKV vorgeschrieben ist; es erinnert eher an das aktuelle Reifen-Label.</p>
<p>&#8211; Als Alternative zur Anzeige des Standard-Labels wird es auch möglich sein, im Internet ein vereinfachtes Label zu verwenden, das eine Farbcodierung enthält und die CO2-Klasse angibt. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass das vereinfachte Label den Nutzer zur Produktdatenbank mit den relevanten Informationen weiterleitet. </p>
<p>&#8211; Die Durchsetzung und die rechtlichen Folgen von Verstößen werden den EU-Mitgliedstaaten überlassen.</p>
<p>Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in einem frühen Stadium, sodass sicherlich noch Anpassungen vorgenommen werden.</p>
<p>Die neuen Label finden Sie hier.<img decoding="async" src="https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels-591x332.jpg" alt="" width="591" height="332" class="alignnone size-medium wp-image-4063" srcset="https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels-591x332.jpg 591w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels-996x560.jpg 996w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels-328x185.jpg 328w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels-768x432.jpg 768w, https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2026/01/Proposed-new-vehicle-labels.jpg 1280w" sizes="(max-width: 591px) 100vw, 591px" /></div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steigende Zahl von Sammelklagen &#8211; ein unterschätztes Risiko für viele Unternehmen</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/steigende-zahl-von-sammelklagen-ein-unterschaetztes-risiko-fuer-viele-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Benjamin Koch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jul 2024 08:16:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie ((EU) 2020/1828). Insbesondere enthält es eine neue Klageart, die sogenannte Abhilfeklage. Innerhalb von nur einem halben Jahr haben deutsche Verbraucherverbände in sechs Fällen eine solche]]></description>
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie ((EU) 2020/1828). Insbesondere enthält es eine neue Klageart, die sogenannte Abhilfeklage. Innerhalb von nur einem halben Jahr haben deutsche Verbraucherverbände in sechs Fällen eine solche Klage eingereicht (ggf. gibt es noch weitere, bislang nicht öffentlich bekannte Fälle); die jüngste Klage dieser Serie ist eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen, die im April 2024 eingereicht wurde (<a href="https://www.sammelklagen.de/aktuelles/vzbv-verklagt-dazn-wegen-einseitiger-preiserhoehungen">s. Pressemitteilung</a>). </p>
<p>Bei der Abhilfeklage handelt es sich um eine Verbandsklage (teils auch als Sammelklage bezeichnet), die von qualifizierten Einrichtungen (z. B. Verbraucherverbänden) gegen Unternehmen erhoben werden kann. Sie erlaubt es den Gerichten, Unternehmen direkt zu einer Leistung an eine Gruppe von Verbrauchern zu verurteilen (einschließlich der Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrages), sofern diese von demselben Sachverhalt betroffen sind, ihre Ansprüche im Wesentlichen gleichartig sind und sie ihre Ansprüche zum Verbandsklageregister angemeldet haben. </p>
<p>Ausgehend von der Zahl der innerhalb kurzer Zeit erhobenen Abhilfeklagen dürfte diese Klageart weitaus größere Auswirkungen haben als die bereits (und immer noch) existierende Musterfeststellungsklage. Dies liegt vor allem daran, dass die neue Abhilfeklage es den Gerichten erlaubt, ein Unternehmen direkt zu bestimmten Leistungen, einschließlich der Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags, zu verurteilen; im Gegensatz dazu erlaubt die bereits vor Inkrafttreten des VDuG existierende Musterfeststellungsklage es den Gerichten nur, verbindliche Feststellungen zu bestimmten Umständen zu treffen, die für die Ansprüche der Verbraucher von Bedeutung sind (die dann aber gesonderte Klagen einreichen müssten, wenn der Beklagte sich weigert, sie zu entschädigen).</p>
<p>Hier die wichtigsten Fakten zur &#8222;Abhilfeklage&#8220;:</p>
<p>• Zulässigkeit: Im Wesentlichen gleichartige Ansprüche von mindestens 50 potenziell betroffenen Verbrauchern.</p>
<p>• Erfasste Ansprüche: Alle zivilrechtlichen Ansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen, z. B. Zahlungsansprüche aufgrund unzulässiger Preisanpassungsklauseln, Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen mangelhafter Produkte, Schadensersatzansprüche aufgrund irreführender Werbung usw.</p>
<p>• Opt-in: Die Verbraucher müssen ihre Ansprüche spätestens drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung aktiv zum Verbandsklageregister (das vom Bundesministerium der Justiz betrieben wird) anmelden.</p>
<p>• Teilnahmeberechtigte Personen: Nur Verbraucher und kleine Unternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 2 Mio. EUR).</p>
<p>• Ausgang des Verfahrens: Wenn sich die Parteien nicht einigen (was die Genehmigung des Gerichts erfordert), kann das Gericht das Unternehmen zu einer bestimmten Leistung verurteilen; dies umfasst die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags an eine Gruppe von Verbrauchern (wobei die konkreten Voraussetzungen, nach denen sich die Anspruchsberechtigung der betroffenen Verbraucher bestimmt, festgelegt wird), der von einem Sachwalter an die berechtigten Verbraucher verteilt wird. </p>
<p>Die neue Abhilfeklage stellt für Unternehmen ein relevantes (und weitgehend unbekanntes) Risiko dar, insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche. Während geringfügige Schadensersatzansprüche von Verbrauchern oft nicht gerichtlich verfolgt werden, könnte sich dies nun ändern; Verbraucherverbände könnten entsprechende Klagen einreichen, was zu erheblichen Schadensersatzzahlungen führen kann (je nach Anzahl der betroffenen Verbraucher). Die sechs Klagen, die bereits eingereicht wurden, zeigen, dass dies nicht nur ein theoretisches Risiko ist; die Verbraucherverbände haben begonnen, dieses neue Instrument regelmäßig zu nutzen. Dies wirkt sich auf das Risiko für Unternehmen aus, die dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sollten.</p>
<p>Informationen über die derzeit anhängigen Abhilfeklagen sind im <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Musterfeststellungsklagenregister/Musterfeststellungsklagen/Musterfeststellungsklagen_node.html">Register des Bundesministeriums der Justiz öffentlich zugänglich</a>. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/BJNR1100B0023.html">Der vollständige Text des VDuG ist hier verfügbar</a>.</a></div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lubberger Lehment geranked in Band 2 von Chambers für Geistiges Eigentum: Marken- und Lauterkeitsrecht</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/3671-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rani Mallick]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2024 09:05:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Chambers Global Guide 2024: Deutschland hat uns in Band 2 eingestuft im Bereich Geistiges Eigentum: Marken- und Lauterkeitsrecht, und schreibt: „Lubberger Lehment hat eine starke Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Rechtsinhabern im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Ihre Mandanten kommen aus...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
<div class="col-lg-4 col-md-4 col-xs-12">
</div>
<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Der Chambers Global Guide 2024: Deutschland hat uns in Band 2 eingestuft im Bereich Geistiges Eigentum: Marken- und Lauterkeitsrecht, und schreibt: „Lubberger Lehment hat eine starke Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Rechtsinhabern im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Ihre Mandanten kommen aus der Luxusgüter-, Kosmetik- und Technologiebranche. Das Team verfügt über bemerkenswerte Fachkenntnisse in den Bereichen Portfoliomanagement und selektive Vertriebsangelegenheiten und unterstützt außerdem bei Parallelimportfällen. Die Kanzlei ist auch mit den Aspekten des gestigen Eigentums in Transaktionen, einschließlich der Due Diligence, bestens vertraut.“Zusätzlich wurden unsere Partner Dr. Andreas Lubberger, Dr. Benjamin Koch, Dr. Rani Mallick und Eva Maierski als Einzelpersonen gelistet.<a href="https://chambers.com/department/lubberger-lehment-intellectual-property-trade-mark-unfair-competition-global-2:444:92:1:112991">Das vollständige Ranking ist hier verfügbar.</a></div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lubberger Lehment erneut im The Legal 500-Ranking 2024 für Deutschland in „Tier 1“ für Markenrecht und in „Tier 2“ für Wettbewerbsrecht gelistet</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/the-lubberger-lehment-erneut-im-the-legal-500-ranking-2024-fuer-deutschland-in-tier-1-fuer-markenrecht-und-in-tier-2-fuer-wettbewerbsrecht-gelistet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julian Erfurth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Feb 2024 16:39:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Legal 500 schreibt: „Lubberger Lehment ist eine renommierte IP-Boutique mit Schwerpunkt im Markenrecht und zählt die markenrechtliche Begleitung von Transaktionen, das Management von Marken- und Designrechtsportfolios sowie die Pirateriebekämpfung zum Serviceportfolio, auf das insbesondere Mandanten im Luxusgüter-Segment zugreifen.“ Weiter schreibt Legal 500:]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Legal 500 schreibt: „Lubberger Lehment ist eine renommierte IP-Boutique mit Schwerpunkt im Markenrecht und zählt die markenrechtliche Begleitung von Transaktionen, das Management von Marken- und Designrechtsportfolios sowie die Pirateriebekämpfung zum Serviceportfolio, auf das insbesondere Mandanten im Luxusgüter-Segment zugreifen.“ Weiter schreibt Legal 500: „Lubberger Lehment zählt zu den führenden Kanzleien in streitigen Auseinandersetzungen und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Begleitung von Verfahren im Zusammenhang mit internetbezogenen Fragestellungen.“</p>
<p>Im Markenrecht wurde unser Gründungspartner Dr. Andreas Lubberger in die Hall of Fame aufgenommen und unsere Berliner Partnerinnen Eva Maierski und Dr. Rani Mallick gelten als „Namen der nächsten Generation“. Darüber hinaus wurden unsere Berliner Associates Dr. Julian Erfurth und Leonard Pietsch als „Rising Stars“ sowohl im Markenrecht als auch im Wettbewerbsrecht ausgezeichnet.</p>
<p>Das <a href="https://www.legal500.de/c/deutschland/gewerblicher-rechtsschutz/markenrecht/">vollständige Ranking zum Markenrecht finden Sie hier</a>, das <a href="https://www.legal500.de/c/deutschland/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/">Ranking zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier</a>.</a></a><br />
</div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BGH verschärft Anforderungen beim Nachahmungsschutz</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/bgh-verschaerft-die-anforderungen-beim-nachahmungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Eva Maierski]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jan 2024 15:18:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Lubberger Lehment vertritt die Honig-Herstellerin LieBee GmbH seit mehreren Jahren in einem Dauerstreit mit der Marmeladen-Herstellerin Göbber GmbH. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Vorwurf einer unlauteren Nachahmung, welche die Herstellerin der GLÜCK-Marmelade in dem LieBee-Honig sieht. LieBee konnte mit Lubberger Lehment bereits]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Lubberger Lehment vertritt die Honig-Herstellerin LieBee GmbH seit mehreren Jahren in einem Dauerstreit mit der Marmeladen-Herstellerin Göbber GmbH. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Vorwurf einer unlauteren Nachahmung, welche die Herstellerin der GLÜCK-Marmelade in dem LieBee-Honig sieht. LieBee konnte mit Lubberger Lehment bereits die Angriffe auf ein zweites und drittes Produktdesign erfolgreich abwehren (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 20. Januar 2022, 327 O 44/21, rechtskräftig). Mit der GLÜCK-Entscheidung des BGH vom 7. Dezember 2023, I ZR 48/22, wurden nun auch die Entscheidung des OLG Hamburg bezüglich des ersten LieBee Produktdesigns aufgehoben. Das OLG Hamburg hatte in dem Honigglas eine unlautere Nachahmung der GLÜCK-Marmelade in Form einer mittelbaren Herkunftstäuschung gesehen. Jetzt muss das OLG neu entscheiden.</p>
<p>Die Entscheidung des BGH enthält neue und grundsätzliche Richtungsvorgaben für den unlauteren Nachahmungsschutz: </p>
<p>• Einen Konzeptschutz gibt es im lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz auch nicht für den Produktnamen. Schutzgegenstand ist die konkrete Gestaltung einer Ware, nicht die dahinterstehende Idee.</p>
<p>• Dass voneinander abweichende Produkt- und Herstellerangaben auf sich gegenübersehenden Produkten des täglichen Bedarfs eine Täuschung über die betriebliche Herkunft ausschließen können, gilt auch dann, wenn sich die Gestaltungen der Verpackung deutlich vom Marktumfeld abheben.</p>
<p>• Produktbezeichnungen können ebenso herkunftshinweisend wirken, wie deutlich erkennbare Herstellerkennzeichnungen.</p>
<p>• Stehen sich unterschiedliche Produkte gegenüber, schließt das eine unlautere Nachahmung nicht aus. Es führt aber zu besonderen Anforderungen bei dem Unlauterkeitsmerkmal, schon weil bestimmte Fallgruppen der mittelbaren Herkunftstäuschung (Zweitmarkenirrtum) nicht auf nicht identische Produkte anwendbar sind.     </p>
<p>Unsere Mandantin LieBee GmbH wurde in dem Verfahren vertreten von unseren Berliner Partnern Dr. Andreas Lubberger und Eva Maierski. Die Vertretung vor dem BGH übernahm Axel Rinkler.</p>
<p>Hier finden Sie die <a href="https://www.juve.de/verfahren/bgh-macht-rinkler-und-lubberger-mandantin-liebee-glucklich/">Pressemeldung der JUVE</a>.</div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lubberger Lehment erneut in die Spitzenkategorie &#8222;Tier 1&#8220; für Markenrecht in Deutschland eingestuft</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/3392-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Philip Schmitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2023 13:10:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.lubbergerlehment.com/?p=3392</guid>

					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]The Legal 500 hat uns im Ranking 2023 für Deutschland in "Tier 1" im Bereich des Markenrechts und in "Tier 2" für Wettbewerbsrecht gelistet. The Legal 500 schreibt: "Das Beratungsportfolio von Lubberger Lehment umfasst neben zahlreichen Prozessen auch die markenrechtliche Begleitung von]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
<div class="col-lg-4 col-md-4 col-xs-12">
</div>
<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">The Legal 500 hat uns im Ranking 2023 für Deutschland in &#8222;Tier 1&#8220; im Bereich des Markenrechts und in &#8222;Tier 2&#8220; für Wettbewerbsrecht gelistet. The Legal 500 schreibt: &#8222;Das Beratungsportfolio von Lubberger Lehment umfasst neben zahlreichen Prozessen auch die markenrechtliche Begleitung von Transaktionen, wobei die IP-Boutique einen besonders guten Ruf im Luxussegment genießt, aber auch Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen zu ihren Kernmandanten zählen. Die Betreuung und Strukturierung von Marken- und Designrechtportfolios gehört dabei genauso zu den Kompetenzen der Kanzlei wie Pirateriebekämpfung und Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs.&#8220; </p>
<p>Im Markenrecht wird unser Gründungspartner Dr. Andreas Lubberger in der Hall of Fame geführt, und unsere Berliner Partnerinnen Eva Maierski und Dr. Rani Mallick gelten als &#8222;Namen der nächsten Generation&#8220;. Es ist schön zu sehen, dass mit Eva Maierski, die in diesem Jahr zum ersten Mal auf diese Weise ausgezeichnet wurde, eine weitere junge Partnerin unserer Sozietät in die Liste der &#8222;Namen der nächsten Generation&#8220; aufgenommen wurde. </p>
<p>Vielen Dank an The Legal 500 und auch an unsere Mandanten für diese großartige Anerkennung unserer Arbeit! <a href="https://www.legal500.de/firms/16615-lubberger-lehment/21243-berlin-germany/#section-860084">Das vollständige Ranking finden Sie hier.</a></a><br />
</div></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>JUVE Award Gewinner &#8222;Kanzlei des Jahres für Marken- und Wettbewerbsrecht&#8220;</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/juve-award-gewinner-kanzlei-des-jahres-fuer-marken-und-wettbewerbsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Kai Schmidt-Hern]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2022 17:28:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.lubbergerlehment.com/?p=3304</guid>

					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Die JUVE hat uns ausgezeichnet als Kanzlei des Jahres 2022 für Marken- und Wettbewerbsrecht. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 schreibt über uns: „Kaum eine Soft-IP-Kanzlei hat sich im Markt so klar und erfolgreich aufseiten von Markenartikelherstellern positioniert, die sie in Streitigkeiten gegen]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Die JUVE hat uns ausgezeichnet als Kanzlei des Jahres 2022 für Marken- und Wettbewerbsrecht. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 schreibt über uns: „Kaum eine Soft-IP-Kanzlei hat sich im Markt so klar und erfolgreich aufseiten von Markenartikelherstellern positioniert, die sie in Streitigkeiten gegen große Handelsplattformen oder -konzerne vertritt.“, und weiter: „Dabei macht Lubberger Lehment vor, wie ein erfolgreicher und nachhaltiger Teamaufbau geht: Neben Altmeister Dr. Andreas Lubberger u. erfahrenen Partnern wie Martin Fiebig übernimmt eine junge Partnergeneration zunehmend die Verantwortung in großen Mandaten, etwa bei Coty, Shiseido oder Würth.“ </p>
<p><a href="https://www.juve.de/juve-rankings/deutschland/kanzlei-des-jahres-marken-und-wettbewerbsrecht/">Der Auszug aus dem JUVE Handbuch finden Sie hier</a>. <a href="https://juveawards.juve-veranstaltungen.de/alle-kanzleien-und-inhouse-teams-des-jahres-2022/">Die vollständige Liste der Gewinner ist hier verfügbar</a>.</a><br />
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		<title>Lubberger Lehment von azur100 zu einem der Top-Arbeitgeber im Marken- und Wettbewerbsrecht gewählt</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/lubberger-lehment-von-azur100-zu-einem-der-top-arbeitgeber-im-marken-und-wettbewerbsrecht-gewaehlt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Philip Schmitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2022 15:10:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Von azur100 wurden wir dieses Jahr zu einem der Top-Arbeitgeber im Marken- und Wettbewerbsrecht gewählt. Die Azur schreibt: „Wer bei Lubberger Lehment (LL) glücklich werden will, sollte ein Herz für IP haben – kaum eine Boutique hat einen so ausgezeichneten Ruf, wenn]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Von azur100 wurden wir dieses Jahr zu einem der Top-Arbeitgeber im Marken- und Wettbewerbsrecht gewählt. Die Azur schreibt: „Wer bei Lubberger Lehment (LL) glücklich werden will, sollte ein Herz für IP haben – kaum eine Boutique hat einen so ausgezeichneten Ruf, wenn es um Grundsatzprozesse vor den höchsten Gerichten geht.&#8220; Ein Teilnehmer der azur-Umfrage lobt: &#8222;Fachlich sehr spannend und anspruchsvoll – Spaß an der Arbeit wird einem hier leicht gemacht&#8220;. Weiter erwähnt Azur unsere Ausbildungsprogramme und hebt positiv hervor: &#8222;Die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit gehört zu LL wie Marken- und Wettbewerbsrecht&#8220;. <a href="https://www.azur-online.de/top-arbeitgeber/lubberger-lehment/">Die Ergebnisse der Umfrage gibt es hier.</a></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Chambers und Partners 2022: Lubberger Lehment im Marken- und Wettbewerbsrecht in &#8222;Band 2&#8220; gelistet</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/chambers-und-partners-2022-lubberger-lehment-in-band-2-gelistet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Philip Schmitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Mar 2022 13:12:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.lubbergerlehment.com/?p=3179</guid>

					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Das diesjährige Ranking von Chambers und Partners bestätigt: Wir gehören zu den führenden Kanzleien in Deutschlang im Marken- und Wettbewerbsrecht. Chambers listet uns in der zweithöchsten Kategorie und sagt: "Das Team verfügt über bemerkenswerte Kenntnisse im Bereich von unrechtmäßigen Preisabsprachen, im Portfoliomanagement]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Das diesjährige Ranking von Chambers und Partners bestätigt: Wir gehören zu den führenden Kanzleien in Deutschlang im Marken- und Wettbewerbsrecht. Chambers listet uns in der zweithöchsten Kategorie und sagt: &#8222;Das Team verfügt über bemerkenswerte Kenntnisse im Bereich von unrechtmäßigen Preisabsprachen, im Portfoliomanagement und bei Fragen des Selektivvertriebs und es ist aktiv im Rahmen von Parallelimportfällen. Die Kanzlei ist auch bestens vertraut mit den Aspekten des geistigen Eigentums im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, einschließlich der Due-Diligence-Prüfung.&#8220; <a href="https://chambers.com/legal-rankings/intellectual-property-germany-7:444:92:1">Das vollständige Ranking ist hier verfügbar</a>.</div></div>
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