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	<title>Julian Erfurth &#8211; Lubberger Lehment</title>
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	<title>Julian Erfurth &#8211; Lubberger Lehment</title>
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		<title>Der Widerrufsbutton</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/der-widerspruchsbutton/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julian Erfurth]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jul 2025 14:55:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Commerce Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]    Weitere „Button-Lösung“ im Verbraucherschutzrecht: Zusätzlich zum „Bestellbutton“ und zum „Kündigungsbutton“ kommt ab 2026 auch der Widerrufsbutton!    • Der „Bestellbutton" ist der älteste im Bunde: Die auf EU-Recht beruhende Regelung gilt seit 2012. Bei online abzuschließenden]]></description>
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">
<p>Weitere „Button-Lösung“ im Verbraucherschutzrecht: Zusätzlich zum „Bestellbutton“ und zum „Kündigungsbutton“ kommt ab 2026 auch der Widerrufsbutton!</p>
<p>• Der <strong>„Bestellbutton&#8220;</strong> ist der älteste im Bunde: Die auf EU-Recht beruhende Regelung gilt seit 2012. Bei online abzuschließenden Verbraucherverträgen mit Zahlungspflicht muss der Unternehmer die Bestellsituation so ausgestalten, dass der Verbraucher die Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigt. Die Gerichte legen strenge Maßstäbe an.</p>
<p>• Auch der <strong>„Kündigungsbutton“</strong> für Dauerschuldverhältnisse ist nicht mehr ganz neu. Die Regelung ist seit 2022 in Kraft. Der Teufel steckt auch hier im Detail, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zur Vorschrift zeigen. Jüngst ist der Kündigungsbutton auch beim BGH angekommen.</p>
<p>• And the new kid on the block: Der <strong>„Widerrufsbutton“</strong>! Für online geschlossene Fernabsatzverträge muss über eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt werden. Die Regelung wird ab 19.06.2026 in Kraft treten! Jetzt gibt es den ersten Gesetzesentwurf. </p>
<p>Verstöße haben nicht nur Folgen für das Vertragsverhältnis, sondern sind von Wettbewerbern abmahnbar und können nach dem UKlaG mit Verbandsklagen verfolgt werden!</p>
<p>Details zum neuen Widerrufsbutton gibt es in dieser <strong><a href="https://www.lubbergerlehment.com/wp-content/uploads/2025/07/Der-Widerrufsbutton.pdf" target="_blank" rel="noopener">Übersicht</a></strong>.</p>
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</p></div>
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			</item>
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		<title>Lubberger Lehment erneut im The Legal 500-Ranking 2024 für Deutschland in „Tier 1“ für Markenrecht und in „Tier 2“ für Wettbewerbsrecht gelistet</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/the-lubberger-lehment-erneut-im-the-legal-500-ranking-2024-fuer-deutschland-in-tier-1-fuer-markenrecht-und-in-tier-2-fuer-wettbewerbsrecht-gelistet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julian Erfurth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Feb 2024 16:39:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]Legal 500 schreibt: „Lubberger Lehment ist eine renommierte IP-Boutique mit Schwerpunkt im Markenrecht und zählt die markenrechtliche Begleitung von Transaktionen, das Management von Marken- und Designrechtsportfolios sowie die Pirateriebekämpfung zum Serviceportfolio, auf das insbesondere Mandanten im Luxusgüter-Segment zugreifen.“ Weiter schreibt Legal 500:]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true"><div class="row">
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<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">Legal 500 schreibt: „Lubberger Lehment ist eine renommierte IP-Boutique mit Schwerpunkt im Markenrecht und zählt die markenrechtliche Begleitung von Transaktionen, das Management von Marken- und Designrechtsportfolios sowie die Pirateriebekämpfung zum Serviceportfolio, auf das insbesondere Mandanten im Luxusgüter-Segment zugreifen.“ Weiter schreibt Legal 500: „Lubberger Lehment zählt zu den führenden Kanzleien in streitigen Auseinandersetzungen und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Begleitung von Verfahren im Zusammenhang mit internetbezogenen Fragestellungen.“</p>
<p>Im Markenrecht wurde unser Gründungspartner Dr. Andreas Lubberger in die Hall of Fame aufgenommen und unsere Berliner Partnerinnen Eva Maierski und Dr. Rani Mallick gelten als „Namen der nächsten Generation“. Darüber hinaus wurden unsere Berliner Associates Dr. Julian Erfurth und Leonard Pietsch als „Rising Stars“ sowohl im Markenrecht als auch im Wettbewerbsrecht ausgezeichnet.</p>
<p>Das <a href="https://www.legal500.de/c/deutschland/gewerblicher-rechtsschutz/markenrecht/">vollständige Ranking zum Markenrecht finden Sie hier</a>, das <a href="https://www.legal500.de/c/deutschland/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/">Ranking zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier</a>.</a></a><br />
</div></div>
</div>
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		<title>Kammergericht bestätigt Pflicht des Markenverletzers zur Vorlage von ungeschwärzten Belegen</title>
		<link>https://www.lubbergerlehment.com/de/kammergericht-bestaetigt-pflicht-des-markenverletzers-zur-vorlage-von-ungeschwaerzten-belegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julian Erfurth]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 15:29:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.lubbergerlehment.com/?p=2616</guid>

					<description><![CDATA[[row]  [column xs="12" md="4" lg="4"]  [/column]  [column xs="12" md="8" lg="8" xclass="ll-post-first-paragraph"]In einem Verfahren, das wir für unsere Mandantin Shiseido geführt haben, hat das Kammergericht klargestellt, dass ein Markenverletzer umfassend Auskunft über Vertriebsweg und Vorlieferanten erteilen und diese Auskunft lückenlos belegen muss (Beschluss vom 23.06.2020, 5 W 1032/20).    Shiseido hatte]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-aos="fade-up" data-aos-once="true">
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</div>
<div class="col-lg-8 col-md-8 col-xs-12 ll-post-first-paragraph">In einem Verfahren, das wir für unsere Mandantin Shiseido geführt haben, hat das Kammergericht klargestellt, dass ein Markenverletzer umfassend Auskunft über Vertriebsweg und Vorlieferanten erteilen und diese Auskunft lückenlos belegen muss (Beschluss vom 23.06.2020, 5 W 1032/20).</p>
<p>Shiseido hatte Amazon wegen des Vertriebs markenverletzender Parfum-Produkte in Anspruch genommen und unter anderem Auskunft über die Vorlieferanten und den weiteren Vertriebsweg verlangt. Amazon hatte eine Vorlieferantenrechnung vorgelegt, auf der jedoch der Rechnungsempfänger und das belieferte Amazon-Lager geschwärzt waren. Das Kammergericht hat entschieden, dass solche Schwärzungen unzulässig sind. Die Belegvorlage müsse es dem Gläubiger ermöglichen, die erteilte Auskunft zu überprüfen und den Weitervertrieb der Ware wirksam zu unterbinden. Der Schuldner habe in solchen Fällen kein schutzwürdiges Interesse, seine Lieferwege und Vertriebsketten zu verbergen.</div>
</div>
</p></div>
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