Keine Schadensersatzansprüche von Schlecker gegen frühere Lieferanten aufgrund von kartellrechtswidrigem Verhalten

Am Dienstag hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung des Insolvenzverwalters der Drogeriemarktkette Schlecker zurückgewiesen (Az. 11 U 98/18). Der Insolvenzverwalter hatte aufgrund eines angeblichen preisschädigenden Informationsaustauschs zwischen Lieferanten von Schlecker Schadensersatz in Höhe von EUR 212 Millionen gefordert. Unsere Kollegen Dr. Andreas Lubberger und Dr. David Weller haben einen der Beklagten in diesem Verfahren erfolgreich verteidigt. Ein Presseartikel mit weiteren Hintergründen zu diesem Fall ist unter diesem Link verfügbar.